Verfahrensdokumentation
Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Dabei fordern gesetzliche Auflagen wie GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) und AO (Abgabenordnung) §146 und §147 alle ursprünglich digitalen Dokumente revisionssicher zu archivieren. Mit ARCFLOW kommen Sie den gesetzlichen Anforderungen nach und bereiten Ihr Unternehmen optimal auf eine digitale Betriebsprüfung vor. Bei anstehenden Zertifizierungen steht Ihnen das ARCFLOW-Team für Fragen gerne zur Verfügung.
