Update 17.01.2014
Die Übergangsfrist für die Einführung der 22-stelligen Kontonummer wurde durch die EU-Kommission bis
zum 01.08.2014 verlängert.
Für die Vereinheitlichung im Euro-Zahlungsverkehrsraum ist der 01.02.2014 ein wichtiges Datum. Betroffen sind Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die Umstellung führt bei vielen Unternehmen zu einer deutlichen Zunahme der Dokumentationen im Zahlungsverkehr. Stellt sich Ihnen derzeit auch die Frage, was mit den zusätzlichen Daten und Belegen nach der Verarbeitung passiert und was in welcher Form archiviert werden muss? Wie kommen Sie Ihrer neuen Ablagepflicht der SEPA Mandate nach?
Wie einfach lassen sich abgelegte Vorgänge wiederfinden? Wie schnell ist der passende Geschäftsvorgang greifbar? Entspricht Ihre Art der elektronischen Ablage überhaupt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (GDPdU)?
Sind in ARCFLOW die entsprechenden Daten (zum Beispiel in den Feldern der Arbeitsmappenstruktur) hinterlegt, können mit Hilfe einer Arbeitsmappen-Selektion alle Kunden mit einer Einzugsermächtigung ermittelt und mit einem Serienbrief angeschrieben werden.
Die Platzhalter in dem Text werden durch die Inhalte der Felder in den Arbeitsmappen ersetzt. Beim Drucken des Serienbriefs werden die einzelnen Dokumente automatisch einer festen Arbeitsmappe je Kunde oder über die automatische Mappenzuweisung innerhalb der Kundenstruktur zugewiesen.
Neben der Archivierung gilt es auch den Überblick zu behalten, welcher Ihrer Kunden bereits den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift vollzogen hat. Mit den Workflow Komponenten in ARCFLOW haben Sie hier stets den Überblick.
Haben Sie Fragen wie ARCFLOW Ihnen bei der SEPA Umstellung nützlich ist? Wir sind gerne für Sie da.




