Im heutigen Teil der Tipps & Tricks geht es um die Applikationsrechte. Mit diesen Rechten kann ein generelles Recht gegebene werden, um zum Beispiel Arbeitsmappen anlegen oder Besitzrechte vergeben zu dürfen. Diese Berechtigung kann durch die Rechte, die bei der Eltern-Arbeitsmappe definiert werden, eingeschränkt werden. Hat ein Benutzer nicht das Applikationsrecht, ist das Anlegen von neuen Mappen oder die Vergabe von Besitzrechten nicht möglich.
Die Applikationsrechte werden bei den Benutzergruppen definiert. Da ein Benutzer mindestens einer Benutzergruppe zugewiesen sein muss (sonst hat er nur die Möglichkeit ARCFLOW wieder zu schließen), erhält er die Applikationsrechte aus dieser Gruppe. Ist er mehreren Benutzergruppen zugewiesen, setzen sich die Erlaubt-Rechte der Gruppen durch.
Einige der Applikationsrechte kollidieren mit den Rechten, die in den Arbeitsmappen definiert werden können. Hat eine Benutzergruppe das Recht in einer bestimmten Arbeitsmappe eine untergeordnete Arbeitsmappe anzulegen, kann der Benutzer nur dann eine Arbeitsmappe anlegen, wenn er das Applikationsrecht „Arbeitsmappen definieren“ hat . Gleiches gilt für die Rechte „Handnotiz erstellen“, „Dokumente einlesen“, „E-Mails importieren“ und „Dokumente scannen“. Ist das Applikationsrecht nicht vorhanden, sind die entsprechenden Menüpunkte, unabhängig von den Arbeitsmappenrechten, ausgegraut.
Andere Applikationsrechte stehen für sich alleine. So zum Beispiel die Anzeige des Papierkorbes und dessen Leeren oder die Möglchkeit des Zugriffs über ARCFLOW.NEXT. Die Beschreibung der einzelnen Applikationsrechte befinden sich in unserem ARCFLOW-Wiki. Die Applikationsrechte der Benutzergruppe „Administratoren“ können nicht geändert werden. Sie können sich also nicht durch Änderung der Applikationsrechte aus der Anwendung aussperren.
Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an den ARCFLOW-Support.

