GoBS - BMF - Vorschriften
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
Die GDPdU berufen sich immer wieder auf das BMF-Schreiben Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) von 1995. Dort finden sich Vorschriften unter anderem zur Datensicherheit, Dokumentation, Prüfbarkeit und Datenwiedergabe. Viele Probleme, vor die sich Unternehmen durch die GDPdU gestellt sehen, resultieren daraus, dass sie die GoBS noch nicht erfüllen.
Die GoBS regeln unter anderem die notwendigen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation. Aufbau und Ablauf der Archivierungsverfahren müssen vollständig ersichtlich sein. Darüber hinaus ist beispielsweise sicherzustellen, dass Veränderungen an archivierten Dokumenten protokolliert werden und der Ursprungszustand des Dokuments wiederhergestellt werden kann.
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