GDPdU - Datenzugriff - Dokumentenmanagement
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Auf die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) beruft sich ein Finanzbeamter, wenn er bei Betriebsprüfungen auf die Computersysteme von Unternehmen zugreift.
Es lassen sich drei Arten des Datenzugriffs durch den Betriebsprüfer unterscheiden:
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Der unmittelbare Datenzugriff (Z1)
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Der mittelbare Datenzugriff (Z2)
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Die Datenüberlassung in elektronischer Form (Z3)
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