GDPDU - GoBS - Abgabenordnung - Compliance
Gesetzliche Auflagen - Compliance
Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Dabei fordern gesetzliche Auflagen wie
GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen),
GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) und
AO (Abgabenordnung) §§ 146 und 147
alle ursprünglich digitalen Dokumente revisionssicher zu archivieren. Mit ArcFlow kommen Sie den gesetzlichen Anforderungen nach und bereiten Ihr Unternehmen optimal auf eine digitale Betriebsprüfung vor.
Verfahrensdokumentation auf Knopfdruck
ArcFlow bietet die komplette Basis für eine standardisierte Verfahrensdokumentation, so dass eine schnelle und einfache Zertifizierung von Prozessen möglich ist. Unternehmen können somit auf Knopfdruck eine Verfahrensdokumentation nach GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) erstellen. Die für eine Verfahrensdokumentation individuell zu erstellenden DMS-Beschreibungen und -Informationen können in ArcFlow vollständig hinterlegt werden. Systemseitige Angaben wie zum Beispiel Benutzer, Benutzergruppen und deren Rechtedefinition sowie hinterlegte Standardworkflows übernimmt ArcFlow automatisch. Die Verfahrensdokumentation wird anschließend als ein PDF-Gesamtdokument generiert und kann somit einem Betriebsprüfer stichtaggenau vorgelegt werden. In welchen Zeitabständen beziehungsweise bei welchen Änderungen ArcFlow eine neue Verfahrensdokumentation generiert, lässt sich individuell festlegen. Sämtliche Vorgängerversionen des Dokuments werden revisionssicher archiviert und sind bei Bedarf jederzeit verfügbar.
Die gesetzlichen Auflagen im Überblick
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